Unternehmenspräsentation für eine erfolgreiche Kreditverhandlung

Seit einigen Jahren gelten für Banken schärfere Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften. Diese unter "Basel III" zusammengefassten Kapitalregelungen bedeuten für die Banken, dass diese ihre Kreditnehmer besser "durchleuchten" und für Kredite an Kunden mit schlechter Bonität ein noch größeres "Risikopolster" in Form von Eigenkapital bilden müssen.

Für Sie heißt das: Sie müssen bei den Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank erfolgreicher sein als bisher. Mit der Präsentation des Jahresabschlusses allein ist es den aktuellen Marktgegebenheiten zufolge nicht mehr getan! Selbst mit einem "guten" Jahresabschluss präsentieren Sie sich Ihrer Hausbank gegenüber keinesfalls mehr als hervorragender Schuldner. Denn ungeachtet der schärferen Eigenkapitalvorschriften dürfen Kreditinstitute nach § 18 des Kreditwesengesetzes Kredite, die insgesamt 750.000 EUR oder 10 % des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreiten, nur gewähren, wenn der Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offenlegt. Dies gilt nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Kreditgeschäftsführung sowohl für den Zeitpunkt der Kreditgewährung als auch während der Folgezeit der Kreditbeziehungen ("laufende Offenlegung"). Gängige Ratingverfahren wie der Standardansatz, mittels dessen die Bestimmung des Kreditrisikos mit Hilfe externer Ratingvorgabesätze bestimmt wird, und der Interne Ratingansatz, mittels dessen die Banken selbst die Risikogewichte ihrer Kreditnehmer unter Zugrundelegung von aufsichtlich vorgegebenen Risikogewichtsfunktionen ermitteln, erfordern innovative Ansätze für eine erfolgreiche Kreditbeschaffung.

Das Problem

Folgendes Beispiel soll der Anschauung dienen: Angenommen, Sie müssen noch in diesem Jahr einen Kreditantrag stellen, und Sie wissen, dass bis dahin der Jahresabschluss des vergangenen Jahres noch nicht fertiggestellt sein wird. Mit der Bilanz aus 2014 oder aus früheren Jahren können Sie nicht erfolgreich aufwarten. Denn nach den Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), an die sich Ihre Kreditbank halten muss, dürfen Kreditunterlagen ein Alter von maximal 12 Monaten aufweisen. Ein Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist daher nur bis zum 31.12.2015 als zeitnah anzusehen. Nur hinsichtlich der Unterlagen zur "laufenden Offenlegung" der Bonitätsverhältnisse eines Kreditnehmers billigt das Aufsichtsamt einen zeitnahen Zeitraum von bis zu 24 Monaten, sodass die Bank nur für laufende Überprüfungszwecke den Jahresabschluss zum 31.12.2014 noch bis Ende 2016 akzeptieren wird. Eine erfolgreiche Kreditbeschaffung bzw. ein positives Rating dürfte mit dem alten Jahresabschluss aber nicht mehr zu erzielen sein. Was ist mithin zu tun, um mit geeigneten, zeitnah erstellten Unterlagen den Anforderungen der neuen Ratingverfahren zu genügen?

Die Lösung

Wir haben die Lösung für Sie: Wir erstellen Ihnen zeitnah die geeigneten Unterlagen für Ihr Kreditgespräch mit der Bank. Dabei erstellen wir zur Erfüllung der zeitlichen Vorgaben bzw. zur Überbrückung des seit dem letzten Jahresabschluss "offenen" Zeitraums für Sie:

  • Zwischenabschlüsse
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • aktuelle Summen- und Saldenlisten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • sonstige Unterlagen über aktuelle Umsätze
  • Auftragsbücher
  • Liquiditätspläne

Dies bedeutet für Sie: Sie können Ihrer Bank ergänzend neben dem Jahresabschluss (und ggf. Lagebericht) auch Unterlagen vorlegen, aus denen die Bank aussagefähige Informationen zu qualitativen Faktoren Ihres Unternehmens, also z. B. über die Qualität und Verfügbarkeit von Informationen, Tätigkeiten des Managements, Position und künftige Entwicklung des Unternehmens, entnehmen kann.

Verbesserung der Qualität Ihres Jahresabschlusses bzw. Ihrer Kreditunterlagen

Bekanntlich müssen Sie per Gesetz den Jahresabschluss Ihrer Kapitalgesellschaft nur dann von einem Abschlussprüfer (vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) testieren lassen, wenn Ihre Gesellschaft eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft ist. Doch geht die Bankenaufsicht schon seit längerem davon aus, dass auch kleine Unternehmen freiwillige Prüfungshandlungen vornehmen lassen. Lassen Sie daher Ihren Jahresabschluss durch uns prüfen. Sehr hilfreich bei der Präsentation des Jahresabschlusses ist ein vom Steuerberater verfasster Erstellungsbericht, welcher neben dem üblichen Kontennachweis mit den aktuellen Zahlen und den Vorjahreszahlen Informationen über die Auftragssituation, über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse und insbesondere Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet.
Ihre Bank honoriert es auch, wenn Sie auf Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB verzichten: Wir stellen daher im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses auch die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einem Anlagegitter dar, auch wenn Ihre GmbH nur eine kleine oder Kleinstkapitalgesellschaft ist und dies nach den Bilanzierungsvorschriften nicht erforderlich ist. Des Weiteren erstelle erstellen wir für Sie eine ausführliche und vollständig gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung, aus der u. a. auch Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen ersichtlich sind. Damit haben Sie bei Ihrer Bank mehr Erfolg als mit dem zusammengefassten Posten "Rohergebnis". Die Mehrkosten der Erstellung sind verhältnismäßig gering zum Nutzen, den Sie damit bei Ihren Kreditverhandlungen erzielen.

Plausibilitätsprüfung

Zur Prüfung der Plausibilität begnügt sich Ihre Bank in der Regel mit einer Plausibilitätsbeurteilung, die wir mit den Jahresabschlussarbeiten erstellen. Sie müssen im Übrigen damit rechnen, dass Ihre Bank interne Plausibilitätsprüfungen vornimmt, etwa durch Abgleich der Zahlungseingänge auf dem Firmen-Kontokorrentkonto mit den angegebenen Umsätzen. Analoges gilt für die angegebenen Aufwendungen, die mit den Zahlungsausgängen auf dem Konto verglichen werden können. Ergänzende Fragen wird die Bank dann stellen, wenn Plausibilitäten fehlen, etwa weil die sich in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung widerspiegelnden Umsatz- oder Ergebnisentwicklungen nicht der laufenden Kontoentwicklung entsprechen.

Alternativ bei nicht bilanzierenden Mandanten

Wollen Sie als nicht bilanzierender Kreditnehmer Ihre Kreditwürdigkeit verbessern, dann sollten Sie mit uns sprechen: Sind Sie nicht zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet (z. B. als Freiberufler bzw. "Einnahmen-Überschussrechner"), müssen Sie dem Kreditantrag Ihrer Bank als Regel- bzw. Pflichtunterlagen alle zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen aussagekräftigen Unterlagen wie Einkommensteuererklärung, Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheid sowie eine Einnahmen-Überschussrechnung beilegen. Die Einnahmen-Überschussrechnung sollte dabei noch durch eine Vermögensaufstellung ergänzt werden, die auch werthaltige Posten enthält, die in der Einnahmen-Überschussrechnung nicht erscheinen, wie z. B. Forderungen oder Vorräte. Andernfalls mehren diese Vermögenswerte nicht die Beurteilungsgrundlage. Zur weiteren Verbesserung Ihrer Position gegenüber der Bank empfiehlt es sich für Sie als Freiberufler, Ihrer Einnahmen-Überschussrechnung einen vom Steuerberater verfassten Erstellungsbericht, ggf. auch mit Kontengliederung, beizufügen.

Das Finanzierungsgespräch

Das Finanzierungsgespräch wird neben der Qualität der aufbereiteten Unterlagen für dieses Gespräch auch vom Aufbau des Gesprächs, der Technik der Präsentation und der Darstellung des Finanzierungsbedarfs sowie der geplanten Finanzierungsstruktur geprägt. Vor Ihren Finanzierungsgesprächen gehen wir daher die gesamte Präsentation mit Ihnen durch und geben Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten. Im weiteren Verlauf der Gespräche bringe ich bringen wir uns gerne ein. Dadurch erlangt das Kreditgespräch weitere Sachkunde und Neutralität.

Kreditinstitute sind im Rahmen bestimmter "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft" verpflichtet, geeignete Maßnahmen und Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken zu treffen. Dazu gehört in erster Linie eine plausible und umfassende Bonitätsprüfung von Kreditkunden. Führen Sie sich stets vor Augen, dass Ihre eingereichten Kreditunterlagen die Bank von Ihrer künftigen Bonität und Fähigkeit zur Leistung des Kapitaldienstes überzeugen müssen und letztlich entscheiden, ob und zu welchen Konditionen Ihnen Kredit gewährt wird. Der Grad der Professionalität der Vorbereitung auf das Finanzierungsgespräch hat großen Einfluss auf den Erfolg der Finanzierungsverhandlungen.

In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen.

Ich freue mich auf das Beratungsgespräch!